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Informationsseite über Darlehen

Ein Darlehen ist ein Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer einen vorab bestimmten Geldbetrag zu leihen, den dieser dann später zurückzahlen muss. Dabei kann vorher festgelegt werden, ob der Darlehensgeber auch Kredit Anbieter genannt,
Zinsen verlangt oder nicht. In diesem Fall sind die Zinsen jeweils nach Ablauf eines Jahres zu zahlen, soweit dieses nicht anders vereinbart wurde.
Weiterhin besteht die Möglichkeit eines Sachdarlehens. Das bedeutet, dass dem Darlehensnehmer Eigentum an der Sache verschafft wird. Er darf folglich, anders als bei Miet- oder Pachtverträgen, die Sache weiter veräußern. Wird das Darlehensverhältnis dann beendet, hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Sache gleicher Art zurückzuerstatten. Ein Darlehen unter Angehörigen nennt man unentgeltliches Darlehen, da in diesem Fall meist kein gegenseitiger Vertrag vorliegt.

Man kann entweder festlegen, wann der Darlehensvertrag endet, oder ihn auf unbestimmte Zeit laufen lassen. Wenn ein Darlehensvertrag auf unbestimmte Zeit festgelegt wurde, bedarf es einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Andernfalls bedarf es entweder einer Kündigung in beidseitigem Einvernehmen oder der gesetzlichen Regelung.
Es gibt verschiedene Arten von Darlehen. Da wäre zum einen das endfällige Darlehen, auch Fälligkeitsdarlehen genannt. Das bedeutet, dass das Darlehen am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt wird.
Des Weiteren gibt es das Annuitätendarlehen, bei dem der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen immer gleich hoch ist. Somit sinken die Zinsen und die Tilgung steigt. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung konstant und die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet, was bedeutet, dass die Raten während der Laufzeit geringer werden. Laufzeitdarlehen, auch LAUDA oder Ratendarlehen genannt, bedeutet, dass die Zinsen zu Beginn der Laufzeit berechnet werden und dem Darlehensbetrag hinzuaddiert werden. Dadurch zahlt man jeden Monat den gleichen Betrag. Erhält der Darlehensgeber zusätzlich zu den Zinsen noch eine Gewinnbeteiligung spricht man von einem partiarischen Darlehen.